Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.081
2.304.781
Rinder unter 7 Monate
13.191
555.615
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.864
796.859
Rinder ab 2 Jahre
14.845
952.307
   
Schweine
11.667
8.947.893
Ferkel bis 30 kg
2.649
2.671.072
Mastschweine / sonstige Schweine
10.033
5.872.300
Zuchtschweine / Jungsauen
1.749
404.521
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
41.950
225.216
   
Schafe
10.873
228.088
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.620
26.674
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.061
45.645
Schafe ab 19 Monate
9.583
155.769
   
Ziegen
4.884
28.168
Ziegen bis einschl. 9 Monate
632
2.790
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.182
4.689
Ziegen ab 19 Monate
4.190
20.689
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.519
67.467.803
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.654
28.055.242
Putenhähne
1.395
3.205.428
Putenhennen
1.105
737.482
Putenküken
210
1.800.091
Gänse
4.626
157.631
Enten
8.490
747.438
Wachteln
2.982
39.441
   
Elterntiere
417
4.616.674
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.222
36.261
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 04.09.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.